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SN IAB: Offizielle Mitteilung der Prosekution
280730 Prence Banovo
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Imperiales Administrationsbüro
Adm Feran An´kanan
Chefprosekutor des IAB
Zeitindex: 280730 n.E.
Geheimhaltungsstufe: Blau

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Sehr geehrte Angehörige des Militärs, der Presse und Bürger des Imperiums,

aus den Räumlichkeiten der Prosekution des Imperialen Administrationsbüro werden Sie hiermit über die Verhandlung in der angehängten Klageschrift unterrichtet. Die Verhandlung wird 200830 n.E. für Militär und Presse zugänglich auf der Emperors Crown im Saal 3 stattfinden.



Aktenzeichen: 375419/8293/29

Klage gegen Fleet Admiral Reginald Hauser durch Chef-Prosekutor Admiral Feran An´Kanan wegen Korruption, Unterschlagung und Hochverrat.


In der Sache sind Nebenklagen zu verhandeln.

· Admiral V. Elyses wegen Verschleierung und Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Vice Admiral J. Willox wegen Verschleierung und Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Vice Admiral K. Jamato wegen Verschleierung und Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Rear Admiral C. Hawes wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Rear Admiral T. Longridge wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Commodore W. Belcher wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Line Captain C. Reddish wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Line Captain R. Hassca wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Captain A. Roux wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Captain T. Boone wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Lieutenant G. Korce wegen Verschleierung und Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Lieutenant M. Madd wegen Verschleierung und Nichtanzeigen der o.g. Taten

· Lieutenant I. Ultren wegen Nichtanzeigen der o.g. Taten


Tathergang:

Dem Angeklagten wird vorgeworfen in 83 Fällen Schmiergelder und materielle Bestechungen zugunsten von erbrachten Leistungen oder Schuldenverhältnissen akzeptiert zu haben. Diese Fälle umfassen Hergänge die die Aufträge, Männer und Material enormen Gefährdungen aussetzten und in 18 dieser Fälle sogar zu hohen Verlusten führten.

Der Angeklagte machte, nach Zeugenaussagen und Beweisen, keinen Hehl aus diesen Taten und so ist von einer Mitschuld der Führungsriege der Expeditionsflotte auszugehen.


Zusatz:

Solange die Unschuld der Nebenbeklagten nicht bewiesen werden kann, werden diese Ihrer Funktion entzogen und erhalten Sanktionen nach Artikel 5 Satz 02e.4 der Imperialen Dienstvorschrift. Die kommandierten Einheiten sind bis zum Ende der Investigation und Verhandlung, zur Rückkehr in den Heimathafen oder zu unterstützenden Tätigkeiten auf Zeit anderen Flottenverbänden zuzuführen. Die nachrangigen Offiziere übernehmen für diese Zeit das Kommando und sind angewiesen, den vorgeschriebenen Flugkorridoren nicht abzuweichen. Zuwiderhandlung wird als Hochverrat gewertet.



Für Anmeldungen und Anfragen wenden Sie sich schriftlich an das Büro der Pressesprecher des Administrationsbüro

gez.
Adm Feran An´kanan
Chefprosekutor des IAB

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